Deutsches Gericht: Keine 3rd Party Beschlagnahme für Krypto-Börsen

Deutsches Gericht: Keine 3rd Party Beschlagnahme für Krypto-Börsen

Aufgrund neuer Entwicklungen in der Krypto-Welt hat das deutsche Landgericht Dresden am 18. Mai 2021 in der Rechtssache Nr. 17 Qs 9/21 entschieden, dass eine für eine Krypto-Börse verhängte Vermögenssperre rechtswidrig ist und widerrufen werden muss. 

Dies ist die erste Entscheidung eines deutschen Strafgerichts, das sich näher mit dem Strafrecht befasst und möglicherweise eine Beschlagnahme von Vermögenswerten an Kryptobörsen ermöglicht. Nach dem Urteil des Landgerichts liegt ein entgeltliches Geschäft vor, das die Einziehung des Taterlöses bei anderen als den Tätern oder Beteiligten der Tat ausschließt.

Das Landgericht Dresden hat in diesem Urteil klargestellt, dass für ein klassisches Geschäftsmodell für Krypto-Börsen die Voraussetzungen für eine Dritte Beschlagnahme regelmäßig nicht gegeben sind. Demnach sind Beschlagnahme Maßnahmen nicht möglich, solange es den Strafverfolgungsbehörden nicht gelingt, nachzuweisen, dass sie an den mutmaßlichen Straftaten ihrer Nutzer beteiligt sind oder von ihnen gewusst haben müssen. 

Denn die Einbehaltung einer Gebühr durch die Krypto Börsen begründet den „bezahlten Charakter“ des Tauschdienstes. Damit ist eine Beschlagnahme nicht mehr möglich, weil ein Dritter – in diesem Fall die Krypto Börse – keine Vermögenswerte mit potenziell kriminellem Hintergrund „unentgeltlich oder ohne Rechtsgrund übertragen“ erhalten hat.

Diese Entscheidung des Landgerichts Dresden hat eine starke Signalwirkung auf den Krypto Handel. Dies bedeutet, dass die Aussagen zum Vergütungscharakter der Geldwechsel Leistung verallgemeinert werden können und sich nicht auf den entschiedenen Einzelfall beschränken. Dennoch bleiben die Risiken die gleichen, wie zum Beispiel, dass die Krypto-Börsen von Staatsanwälten und Anwälten weiterhin als potenzielles Ziel angesehen werden. 

Andererseits macht es aus deutscher rechtlicher Sicht keinen Unterschied, ob eine Person in betrügerischer Absicht zum Handel mit Krypto-Assets verleitet wird und sich Geschädigte an Krypto-Börsen wenden, um vor der eigentlichen Investition Fiat gegen den Gegenwert einer bestimmten Kryptowährung umzutauschen; oder ob der Täter selbst Fiat oder Kryptos tauscht, die bereits strafrechtlich verfolgt werden. Es ist für die Staatsanwaltschaft leicht zu argumentieren, dass die Krypto Börsen erkannt haben oder zumindest hätten erkennen müssen, dass die gespendeten Kryptos oder Fiats aus einer illegalen Handlung stammen und eingezogen werden können.

Für die künftigen Krypto-Börsen gilt daher in Anbetracht dieser besagten Entscheidung des Landgerichts Dresden folgendes: Krypto-Börsen können einer behördlichen Sperrung und Beschlagnahme von Vermögenswerten unterliegen. Aber diese Risiken können gemindert werden. AML und Geschäftspartner-Compliance sind wichtig, um das Geschäftsmodell abzusichern und dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem damit verbundenen Verdacht der Beteiligung an Straftaten Dritter schnell und konsequent entgegenzuwirken. Die Entscheidung des Landgerichts Dresden ist daher von erheblicher Bedeutung für Krypto Börsen, die mit deutschen Kontrahenten und Kunden zu tun haben.

Lea Rothstein

Lea Rothstein ist eine führende Autorin in unserem bitcoinkurs.co-Team. Sie hat eine Leidenschaft für Krypto, DeFi, NFTs und Dapps. Sie hat Tausende von Nachrichtenartikeln über Kryptowährungen geschrieben, und jetzt leitet sie unser Content-Team.

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